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   OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 467/13   

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https://dejure.org/2013,31838
OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 467/13 (https://dejure.org/2013,31838)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.11.2013 - 12 U 467/13 (https://dejure.org/2013,31838)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. November 2013 - 12 U 467/13 (https://dejure.org/2013,31838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen zur Verwertbarkeit eines Geständnisses aus einem Strafverfahren zwecks Beweisführung im Zivilprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 286
    Verwertung eines Geständnisses im Strafverfahren zur Beweisausführung im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Im Strafverfahren frei gesprochen - im Zivilverfahren verurteilt, das geht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 467/13
    Statt der Aufhebung des unzulässigen Teilurteils hat der Senat aber von der ihm eingeräumten Möglichkeit (siehe hierzu unter anderem BGH in NJW 1978, 1430; BGHZ 189, 356; Zöller-Voll-.
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 136/02

    Beweiswirkung eines Geständnisses im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 467/13
    In diesem Rahmen kann das abgegebene Geständnis eine so große Beweiskraft entfalten, dass es zur richterlichen Überzeugungsbildung auch dann ausreicht, wenn es widerrufen worden ist (BGH in NJW-RR 2004, 1001; BGH in FamRZ 1985, 271; BGH in NJW 1994, 3165; Prütting in Münchner Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 288 Rndr. 38).
  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93

    Zulässigkeit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 467/13
    In diesem Rahmen kann das abgegebene Geständnis eine so große Beweiskraft entfalten, dass es zur richterlichen Überzeugungsbildung auch dann ausreicht, wenn es widerrufen worden ist (BGH in NJW-RR 2004, 1001; BGH in FamRZ 1985, 271; BGH in NJW 1994, 3165; Prütting in Münchner Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 288 Rndr. 38).
  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 39/77

    Haftungsausschluß bei Wasserversorgung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 467/13
    Statt der Aufhebung des unzulässigen Teilurteils hat der Senat aber von der ihm eingeräumten Möglichkeit (siehe hierzu unter anderem BGH in NJW 1978, 1430; BGHZ 189, 356; Zöller-Voll-.
  • BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 86/82

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 467/13
    In diesem Rahmen kann das abgegebene Geständnis eine so große Beweiskraft entfalten, dass es zur richterlichen Überzeugungsbildung auch dann ausreicht, wenn es widerrufen worden ist (BGH in NJW-RR 2004, 1001; BGH in FamRZ 1985, 271; BGH in NJW 1994, 3165; Prütting in Münchner Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 288 Rndr. 38).
  • FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15

    Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur

    Denn das von ihm im Strafprozess abgegebene Geständnis ist ein maßgebliches wichtiges Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen (BGH v. 15.03.2004 II ZR 136/02, MDR 2004, 954; OLG Koblenz v. 04.11.2013 12 U 467/13, juris).
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